AG Groß Gerau - Beschluß vom 06.07.1994
71 F 251/94
Normen:
BGB § 1634 ;
Fundstellen:
FamRZ 1995, 313

AG Groß Gerau - Beschluß vom 06.07.1994 (71 F 251/94) - DRsp Nr. 1995/6425

AG Groß Gerau, Beschluß vom 06.07.1994 - Aktenzeichen 71 F 251/94

DRsp Nr. 1995/6425

Ist ansonsten ein ausreichendes Umgangsrecht des umgangsberechtigten Elternteils mit einem (2 1/2 jährigen) Kind gewährleistet, so ist es nicht Aufgabe des Familiengerichtes darüber zu entscheiden, ob die für oder gegen eine Übernachtung des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil sprechenden Gründe überwiegen.

Normenkette:

BGB § 1634 ;
Fundstellen
FamRZ 1995, 313