AG Groß Gerau - Urteil vom 04.11.1992 (71 F 207/92) - DRsp Nr. 1994/15618
AG Groß Gerau, Urteil vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 71 F 207/92
DRsp Nr. 1994/15618
Auch nach der Trennung von Eheleuten haben alle Familienmitglieder berufliche Fehlleistungen, die zu einer Änderungskündigung und damit zu einer Einkommenskürzung führen, gemeinsam zu tragen. In einem derartigen Fall kann der dem Unterhaltspflichtigen zustehende Selbstbehalt herabgesetzt werden.