AG Groß Gerau - Urteil vom 25.11.1992 (71 F 267/92) - DRsp Nr. 1995/6510
AG Groß Gerau, Urteil vom 25.11.1992 - Aktenzeichen 71 F 267/92
DRsp Nr. 1995/6510
Auch gegen den Willen des die elterliche Sorge allein anstrebenden Elternteils kann es gerechtfertigt sein, für die Zeit nach der Scheidung die elterliche Sorge bei den Parteien gemeinsam zu belassen.