AG Hanau - Urteil vom 12.12.1996 (63 F 1038/96) - DRsp Nr. 1998/201
AG Hanau, Urteil vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 63 F 1038/96
DRsp Nr. 1998/201
Auch bei einer erst seit 20 Monaten dauernden häuslichen Gemeinschaft mit einem anderen Partner kann bei Vorliegen besonderer Umstände (hier: Geburt eines gemeinsamen Kindes) von einer festen sozialen Verbindung zu dem neuen Partner ausgegangen werden, was zur Folge hat, daß der Anspruch auf Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens verwirkt ist.