AG Holzminden - Beschluß vom 07.06.1994 (12 F 118/94) - DRsp Nr. 1995/6430
AG Holzminden, Beschluß vom 07.06.1994 - Aktenzeichen 12 F 118/94
DRsp Nr. 1995/6430
Stellt der umgangsberechtigte Elternteil einen Antrag auf Erweiterung des Umgangsrechtes bei Gericht, ohne zuvor hierüber mit dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Jugendamt gesprochen zu haben, handelt er jedenfalls mutwillig i.S.d. § 114ZPO.