AG Holzminden - Beschluß vom 22.03.1998
12 F 315/97
Normen:
BGB § 1672, § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 977

AG Holzminden - Beschluß vom 22.03.1998 (12 F 315/97) - DRsp Nr. 1998/16874

AG Holzminden, Beschluß vom 22.03.1998 - Aktenzeichen 12 F 315/97

DRsp Nr. 1998/16874

Bei einer Entscheidung über die elterliche Sorge für die Dauer des Getrenntlebens gem. § 1672 BGB (alte Fassung) ist die in § 1671 BGB (n.F.) enthaltene Regelung bereits zu berücksichtigen. Dies führt dazu, daß wenn nicht feststellbar ist, daß die Übertragung der elterlichen Sorge auf den einen oder anderen Elternteil dem Wohl des Kindes eher entspricht, es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt.

Normenkette:

BGB § 1672, § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 977