AG Holzminden - Urteil vom 02.11.1998 (12 F 378/98) - DRsp Nr. 1999/11344
AG Holzminden, Urteil vom 02.11.1998 - Aktenzeichen 12 F 378/98
DRsp Nr. 1999/11344
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zahlung von Unterhalt ist unzulässig, wenn eine Klage auf Unterhalt oder ein Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine derartige Klage anhängig ist.