AG Köln - Vorlagebeschluß vom 03.09.1997
309 F 332/88
Normen:
BGB § 1587 ; EWGV Art. 6, Art. 177 Abs. 2 ; Statut für die Beamten der europäischen Gemeinschaft, Anhang VIII - Versorgungsordnung - Art. 27;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 482

AG Köln - Vorlagebeschluß vom 03.09.1997 (309 F 332/88) - DRsp Nr. 1998/16879

AG Köln, Vorlagebeschluß vom 03.09.1997 - Aktenzeichen 309 F 332/88

DRsp Nr. 1998/16879

Da die Geschiedenenwitwenpensionen und -renten durch die Eherechtsreform 1976/77 im Hinblick auf die Einführung des Versorgungsausgleichs beseitigt wurden, es aber im Gemeinschaftsrecht der europäischen Gemeinschaft nach Art. 27 des Anhanges VIII zum Statut - Versorgungsordnung - diese Geschiedenenwitwenpensionen gibt, erscheint es im Hinblick auf den Vorrang des Gemeinschaftrechts fraglich, ob Anwartschaften eines deutschen Beamten der Europäischen Gemeinschaft im Wege des schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ausgeglichen werden können. Diese Frage ist dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Entscheidung vorzulegen.

Normenkette:

BGB § 1587 ; EWGV Art. 6, Art. 177 Abs. 2 ; Statut für die Beamten der europäischen Gemeinschaft, Anhang VIII - Versorgungsordnung - Art. 27;
Fundstellen
FamRZ 1998, 482