AG Königstein - Urteil vom 11.12.1992
21 C 588/91
Normen:
BGB § 1600o;
Fundstellen:
DAVorm 1993, 590

AG Königstein - Urteil vom 11.12.1992 (21 C 588/91) - DRsp Nr. 1995/6572

AG Königstein, Urteil vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 21 C 588/91

DRsp Nr. 1995/6572

Ist der Beklagte in einem Verfahren auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft unbekannten Aufenthaltes, kann die Vaterschaft auch allein aufgrund der Aussage der Mutter des Kindes festgestellt werden, wenn diese glaubhaft ist und daher das Gericht keinerlei Zweifel i.S.d. § 1600o BGB an der Vaterschaft des Beklagten hat.

Normenkette:

BGB § 1600o;
Fundstellen
DAVorm 1993, 590