AG Landstuhl - Urteil vom 04.07.1996 (1 F 35/96) - DRsp Nr. 1998/19445
AG Landstuhl, Urteil vom 04.07.1996 - Aktenzeichen 1 F 35/96
DRsp Nr. 1998/19445
Hat der andere Ehegatte bei einem Selbstmordversuch die beiden gemeinsamen Kinder getötet, ist aber bei der Anhörung und Beweisaufnahme offen geblieben, ob der Antragsteller insoweit daran mitgewirkt hat, als er Gründe für die Eifersuchtstat der Antragsgegnerin gesetzt hat, so ist die Zumutbarkeitsgrenze für den aus der Ehe strebenden Antragsteller nicht erreicht.