AG Leverkusen - Beschluß vom 03.04.1997
31 F 21/97
Normen:
BGB § 1603 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1105

AG Leverkusen - Beschluß vom 03.04.1997 (31 F 21/97) - DRsp Nr. 1998/209

AG Leverkusen, Beschluß vom 03.04.1997 - Aktenzeichen 31 F 21/97

DRsp Nr. 1998/209

Von einem Elternteil, der gegenüber seinem minderjährigen Kind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist und der arbeitslos ist, kann erwartet werden, daß er sich nach besten Kräften, mit Nachdruck und ernsthaft um eine neue Arbeit bemüht, wobei er für die Suche nach Arbeit so viel Zeit aufbringen muß, wie ein Vollerwerbstätiger üblicher Weise seiner beruflichen Tätigkeit widmet. In der Regel kann erwartet werden, daß er ca. 20 Bewerbungen pro Monat unternimmt. Eine Zeit von sechs bis acht Monaten ist unter Berücksichtigung der derzeitigen Umstände des Arbeitsmarktes für die Arbeitssuche angemessen.

Normenkette:

BGB § 1603 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1105