AG Neukölln - Urteil vom 01.08.1996 (7 C 231/96) - DRsp Nr. 1997/9563
AG Neukölln, Urteil vom 01.08.1996 - Aktenzeichen 7 C 231/96
DRsp Nr. 1997/9563
Überläßt der Mieter die gemietete Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und den gemeinsamen Kindern zur alleinigen Nutzung, liegt eine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.