AG Offenbach am Main - Urteil vom 30.10.1992 (311 F 731/92) - DRsp Nr. 1994/15874
AG Offenbach am Main, Urteil vom 30.10.1992 - Aktenzeichen 311 F 731/92
DRsp Nr. 1994/15874
Ist ein Ehegatte die Ehe nur eingegangen, um eine Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen, so kann die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden, da die Fortsetzung der Ehe für den anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt.