AG Peine - 02.07.1992 (5 C 62/92) - DRsp Nr. 1994/15888
AG Peine, vom 02.07.1992 - Aktenzeichen 5 C 62/92
DRsp Nr. 1994/15888
Eine Unterhaltsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes, mit dem Inhalt, einmalig einen Unterhaltsbetrag als Vorauszahlung zu leisten, kann nach Übersiedlung des Unterhaltsschuldners aus der damaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland nun mit Rücksicht auf die Kostenexplosion in den neuen Bundesländern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage abgeändert werden.