AG Regensburg - Beschluß vom 13.02.1998
3 F 167/98
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1, § 1608 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1616
NJWE-FER 1998, 269

AG Regensburg - Beschluß vom 13.02.1998 (3 F 167/98) - DRsp Nr. 1999/1475

AG Regensburg, Beschluß vom 13.02.1998 - Aktenzeichen 3 F 167/98

DRsp Nr. 1999/1475

Ist ein Mann, der in zweiter Ehe verheiratet ist, seinem minderjährigen Kind aus erster Ehe unterhaltspflichtig und bezieht er lediglich Arbeitslosenhilfe, so ist er aufgrund der ihn treffenden gesteigerten Unterhaltspflicht verpflichtet auch durch Geringverdienertätigkeiten, die neben dem Bezug von Arbeitslosenhilfe möglich sind, weiteres Einkommen zu erzielen, um den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes sicherzustellen.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 S. 1, § 1608 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 1616
NJWE-FER 1998, 269