AG Saarbrücken - Beschluß vom 13.06.1996
40 F 151/96 So
Normen:
BGB § 1696 ;

AG Saarbrücken - Beschluß vom 13.06.1996 (40 F 151/96 So) - DRsp Nr. 1997/1568

AG Saarbrücken, Beschluß vom 13.06.1996 - Aktenzeichen 40 F 151/96 So

DRsp Nr. 1997/1568

Wurde Eltern anläßlich der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge belassen, so rechtfertigt ein Streit der Eltern über den Unterhaltsanspruch des Kindes bei im übrigen bestehendem Konsens der Eltern nicht die Abänderung der Entscheidung über die elterliche Sorge gemäß § 1696 BGB.

Normenkette:

BGB § 1696 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu die Beschwerdeentscheidung des OLG Saarbrücken - 9 WF 77/96 - vom 07.08.1996