AG Saarbrücken - Beschluß vom 14.12.1992 (4 C 728/92) - DRsp Nr. 1994/15908
AG Saarbrücken, Beschluß vom 14.12.1992 - Aktenzeichen 4 C 728/92
DRsp Nr. 1994/15908
Richtet sich eine Kindschaftssache gegen Zwillinge oder klagen Zwillinge in einer Kindschaftssache, so sind die Geschäftswerte grundsätzlich zusammenzurechnen. Handelt es sich jedoch um eine einfach gelagerte Angelegenheit, kann ein Abzug von den zusammenzurechnenden Streitwerten erfolgen.