AG Schlüchtern - Beschluß vom 29.04.1997
X 17/97
Normen:
BGB § 1626 ; StGB § 218 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 968
NJW 1998, 832

AG Schlüchtern - Beschluß vom 29.04.1997 (X 17/97) - DRsp Nr. 1998/16883

AG Schlüchtern, Beschluß vom 29.04.1997 - Aktenzeichen X 17/97

DRsp Nr. 1998/16883

Ist eine Minderjährige nach ihrem Reifegrad in der Lage, die Bedeutung und Tragweite eines Schwangerschaftsabbruchs für ihr Leben zu erkennen, so bedarf sie zur Durchführung des mit einem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ärztlichen Eingriff nicht der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Normenkette:

BGB § 1626 ; StGB § 218 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 968
NJW 1998, 832