AG Tecklenburg - Urteil vom 08.07.1996 (1 F 110/95) - DRsp Nr. 1998/215
AG Tecklenburg, Urteil vom 08.07.1996 - Aktenzeichen 1 F 110/95
DRsp Nr. 1998/215
Die Geltendmachung von Ansprüchen auf Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 2BGB ist ausgeschlossen, wenn dem überlebenden Ehegatten ein - wenn auch geringwertiges - Vermächtnis zugefallen ist, in einem derartigen Fall steht dem überlebenden Ehegatten gegen die Erben kein Anspruch auf Auskunft über das Endvermögen des verstorbenen Ehegatten zu.