AG Wiesbaden - 16.10.1987 (53 F 80/87) - DRsp Nr. 1994/15987
AG Wiesbaden, vom 16.10.1987 - Aktenzeichen 53 F 80/87
DRsp Nr. 1994/15987
Der Vorrang des § 1609 Abs. 2 ist stillschweigend abbedungen, wenn die Eheleute vor der Trennung gemeinsam beschlossen haben, volljährigen, ehelichen Kindern ein Studium zu finanzieren.