Akteneinsicht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
OLG Köln, Beschluß vom 12.03.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 68/97
DRsp Nr. 1997/9521
Akteneinsicht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
»1. Das eigene wirtschaftliche Interesse des mit dem Betreuten in Miterbengemeinschaft Stehenden an den den Nachlaß betreffenden Angaben in den Abrechnungen des Betreuers rechtfertigt eine Akteneinsicht dieses Miterben in die Betreuungsakten. Das Interesse des Betreuers an einem seine Arbeit betreffenden Datenschutz muß demgegenüber zurücktreten.2. Dem Betreuer steht gegen die die Einsicht in die Betreuungsakten betreffenden Entscheidungen ein eigenes Beschwerderecht zu.«