BayObLG - Beschluß vom 30.10.1997
1Z BR 166/97
Normen:
FGG § 344 ;
Fundstellen:
BayObLGZ 1997 Nr. 62
FamRZ 1998, 648
NJW-RR 1998, 294

Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach Verurteilung wegen Ermordung des Erblassers - Umfang des Akteneinsichtsrechts

BayObLG, Beschluß vom 30.10.1997 - Aktenzeichen 1Z BR 166/97

DRsp Nr. 1998/1181

Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach Verurteilung wegen Ermordung des Erblassers - Umfang des Akteneinsichtsrechts

»1. Die Vorbereitung eines Antrags zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens, durch das der Antragsteller wegen Mordes an dem Erblasser verurteilt worden ist, kann ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Nachlaßakten begründen, wenn nach dem Inhalt des Strafurteils der Antragsteller durch seine Tat auch die Erbfolge nach dem Erblasser beeinflussen wollte.2. Zum Umfang der Akteneinsicht in einem solchen Fall.«

Normenkette:

FGG § 344 ;

Gründe:

I. Der Erblasser ist ermordet und beraubt worden. Der Beteiligte ist wegen dieser Straftat rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er strebt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens an.