Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Haßfurt vom 25.03.2022, Az.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich in einem abgeschlossenen Kindschaftsverfahren gegen die Versagung von Akteneinsicht durch Beschluss des Amtsgerichts Haßfurt vom 25.03.2022.
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