OLG Bamberg - Beschluss vom 04.05.2023
2 UF 244/22
Normen:
FamFG § 13; FamFG §§ 58ff.; FGG-RG Art. 111 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1648
MDR 2023, 989
Vorinstanzen:
AG Haßfurt, vom 25.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 581/07

Akteneinsichtsrecht der an einem Kindschaftsverfahren beteiligten Kindesmutter nach Abschluss des Verfahrens

OLG Bamberg, Beschluss vom 04.05.2023 - Aktenzeichen 2 UF 244/22

DRsp Nr. 2023/6780

Akteneinsichtsrecht der an einem Kindschaftsverfahren beteiligten Kindesmutter nach Abschluss des Verfahrens

1. Beim Akteneinsichtsgesuch in ein abgeschlossenes Verfahren handelt es sich um ein selbständiges Verfahren iSd Art. 111 Abs. 2 FGG-RG.2. Gegen die Ablehnung des nach § 13 FamFG zu beurteilenden Akteneinsichtsgesuchs ist die Beschwerde gem. §§ 58ff. FamFG statthaft.3. Das Einsichtsgesuch eines Verfahrensbeteiligten in ein bereits abgeschlossenes Verfahren erfordert ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht, was glaubhaft zu machen ist.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Haßfurt vom 25.03.2022, Az. 1 F 581/07, wird zurückgewiesen.

2.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.

4.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FamFG § 13; FamFG §§ 58ff.; FGG-RG Art. 111 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beschwerdeführerin wendet sich in einem abgeschlossenen Kindschaftsverfahren gegen die Versagung von Akteneinsicht durch Beschluss des Amtsgerichts Haßfurt vom 25.03.2022.