Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird Ziffer 2 des Beschlusses des Amtsgerichts Würzburg vom 28.11.2022 aufgehoben.
2.Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
I.
Der Beschwerdeführer ist der Vater des 9 Jahre alten Kindes C., das im Haushalt der Kindesmutter lebt. Sein Umgangsrecht mit dem Kind ist gerichtlich geregelt.
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