I.
Die Kindeseltern sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe ist die am September 1997 geborene Tochter J. C. L. hervorgegangen, welche seit der Trennung der Kindeseltern Ende 2001/Anfang 2002 im Haushalt der Kindesmutter lebt.
In einem von der Kindesmutter im März 2002 eingeleiteten Sorge- und Umgangsverfahren wurde ihr - wie von ihr zuletzt erstrebt - durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 20. Juni 2002 - 10 F 122/02 - das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Tochter übertragen. Hinsichtlich des Umgangs des Kindesvaters hatten die Kindeseltern beim Familiengericht zuvor eine einvernehmliche Regelung getroffen.
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