Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Aschaffenburg vom 24.9.2019 wie folgt abgeändert:
Der Antragsgegnerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen aus dem Einkommen oder Vermögen bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...
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