OLG Bamberg - Beschluss vom 11.11.2019
2 WF 265/19
Normen:
BGB § 1568a Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2020, 917
Vorinstanzen:
AG Aschaffenburg, vom 24.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 1283/19

Alleinige Nutzung einer Ehewohnung nach ScheidungÜberlassungsanspruch ab Rechtskraft der Scheidung

OLG Bamberg, Beschluss vom 11.11.2019 - Aktenzeichen 2 WF 265/19

DRsp Nr. 2020/4854

Alleinige Nutzung einer Ehewohnung nach Scheidung Überlassungsanspruch ab Rechtskraft der Scheidung

1. Will derjenige Ehegatte, der Alleineigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter der Ehewohnung ist, erreichen, dass er nach der Scheidung die Wohnung alleine nutzen kann und der andere die Wohnung verlässt, steht ihm für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung der Überlassungsanspruch aus § 1568 a Abs. 1 BGB zu.2. Im Zusammenhang mit der Scheidung kann dieser Überlassungsanspruch wegen der vorgenannten Spezialregelung nicht auf § 985 BGB gestützt werden

Tenor

1.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Aschaffenburg vom 24.9.2019 wie folgt abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen aus dem Einkommen oder Vermögen bewilligt unter Beiordnung von Rechtsanwalt ...

Normenkette:

BGB § 1568a Abs. 1;

Gründe

I.