OLG Köln - Beschluß vom 07.06.1995
27 WF 51/95
Normen:
BSHG § 91 ;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 374
OLGReport-Köln 1995, 324

Altersversorgungsunterhalt als zweckgebundener Unterhaltsbestandteil

OLG Köln, Beschluß vom 07.06.1995 - Aktenzeichen 27 WF 51/95

DRsp Nr. 1995/10205

Altersversorgungsunterhalt als zweckgebundener Unterhaltsbestandteil

Der Altersversorgungsunterhalt ist zweckgebundener Unterhaltsbestandteil, der zur Deckung der Aufwendungen des Sozialamtes nicht zur Verfügung steht und daher vom Übergang nach § 91 BSHG ausgeschlossen ist. Der Sozialhilfeempfänger bleibt deshalb zur Geltendmachung auch rückständigen Altersversorgungsunterhalts aktivlegitimiert.

Normenkette:

BSHG § 91 ;

Gründe: