Altersversorgungsunterhalt als zweckgebundener Unterhaltsbestandteil
OLG Köln, Beschluß vom 07.06.1995 - Aktenzeichen 27 WF 51/95
DRsp Nr. 1995/10205
Altersversorgungsunterhalt als zweckgebundener Unterhaltsbestandteil
Der Altersversorgungsunterhalt ist zweckgebundener Unterhaltsbestandteil, der zur Deckung der Aufwendungen des Sozialamtes nicht zur Verfügung steht und daher vom Übergang nach § 91BSHG ausgeschlossen ist. Der Sozialhilfeempfänger bleibt deshalb zur Geltendmachung auch rückständigen Altersversorgungsunterhalts aktivlegitimiert.
Normenkette:
BSHG § 91 ;
Gründe:
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