AG Wittenberg, vom 30.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 375/01
Amtsermittlungsgrundsatz beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich
OLG Naumburg, Beschluss vom 18.06.2003 - Aktenzeichen 14 UF 182/02
DRsp Nr. 2003/12037
Amtsermittlungsgrundsatz beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich
»1. Die dem Versorgungsausgleich unterfallenden Anrechte sind von Amts wegen vollständig zu ermitteln.2. Eine Verweisung hinsichtlich eines Anrechts auf den schuldrechtlichen Ausgleich ist spekulativ und deshalb unzulässig.«