BGH vom 02.05.1990
XII ZB 63/89
Normen:
BGB §§ 1705, 1706, § 1709 S. 1; EGBGB (1986) Art. 20 Abs. 2, Art. 24 ; JWG § 40 Abs. 1; MSA Art. 3;
Fundstellen:
DRsp I(180)154a-b
FamRZ 1990, 1103
Rpfleger 1990, 415

Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit

BGH, vom 02.05.1990 - Aktenzeichen XII ZB 63/89

DRsp Nr. 1992/1261

Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit

»a) Nichteheliche Kinder ausländischer Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland stehen kraft Gesetzes unter der Amtspflegschaft des Jugendamtes. b) Der Eintritt der gesetzlichen Amtspflegschaft wird durch Art. 3 MSA nicht gehindert.«

Normenkette:

BGB §§ 1705, 1706, § 1709 S. 1; EGBGB (1986) Art. 20 Abs. 2, Art. 24 ; JWG § 40 Abs. 1; MSA Art. 3;

A. S. S. N. C. L. wurde am 11. Januar 1988 in G. von der Beteiligten zu 1 nichtehelich geboren. Diese ist französische Staatsangehörige. Sie hat die Mutterschaft vor dem Standesbeamten anerkannt und lebt mit dem Kind in O..