Der Kläger verlangt von dem beklagten Land aus eigenem und abgetretenem Recht seines Bruders Schadensersatz wegen amtspflichtwidrigen Verhaltens eines Vormundschaftsrichters.
Der Vater des Klägers, ein Diplom-Ingenieur, war Alleininhaber eines Tief- und Wasserbauunternehmens. Er beabsichtigte im Jahre 1963, für sein Unternehmen einen Saugbagger im Werte von etwa 4 Mio. DM herstellen zu lassen.
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