Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen - 5. Zivilkammer - vom 26.02.2014, Az.
Das angefochtene Urteil wird für ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf EUR 190.000,- festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt von dem beklagten Notar Schadensersatz wegen einer behaupteten Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages vom 11.03.2004. Das Landgericht Gießen hat die Klage abgewiesen.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 11.06.2014, Bl. 180 ff. d.A., Bezug genommen.
Der Senat hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass er die Berufung des Klägers für unbegründet hält.
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