Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 02.08.2021 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1. und zu 2. sind die Eltern der nichtehelichen Kinder N... H..., geboren am ...2011, und S... H..., geboren am ...2013.
Die Kindeseltern trennten sich im Januar 2014. Die beiden Kinder blieben bei der Mutter, die seinerzeit allein sorgeberechtigt war. Die Mutter verzog kurze Zeit später von L..., wo die Familie zusammengelebt hatte, nach B....
In der Folgezeit stritten die Eltern in zahlreichen gerichtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg über die elterliche Sorge und auch das Umgangsrecht.
Mit Beschluss vom 03.05.2016 (Az.
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