AG Zerbst, vom 23.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 167/07
Analoge Anwendung des § 2 VAÜG für die Startgutschrift rentenferner Versicherter
OLG Naumburg, Beschluss vom 17.03.2008 - Aktenzeichen 3 UF 29/08
DRsp Nr. 2008/12695
Analoge Anwendung des § 2VAÜG für die Startgutschrift rentenferner Versicherter
»1. Aufgrund der Entscheidung des BGH (14.11.2007 Az. IV ZR 74/06) ist die Startgutschrift rentenferner Versicherter durch die Tarifpartner neu zu bestimmen; dies ist bislang noch nicht erfolgt.2. Das OLG Naumburg schließt sich der Rechtsauffassung des OLG Stuttgart (OLG Stuttgart 28.12.2007 - Az. 15 UF 240/07) an, wonach die derzeitige Regelungslücke durch Aussetzung in analoger Anwendung des § 2VAÜG zu schließen ist.«
Die gemäß §§ 629a Abs. 2, 621e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 6ZPO statthafte und zulässige befristete Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat insoweit teilweise Erfolg, als sie hier zur Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich (Ziffer 2 der Entscheidungsformel des Urteils) und zur Zurückverweisung der Sache insoweit an das Familiengericht führt.
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