I.
Der Beteiligte zu 1) ist als Kind aus der im Jahre 1961 geschlossenen Ehe des Erblassers mit Frau S geb. --- hervorgegangen. Der Beteiligte zu 2) ist am 07.10.1955 in ... als nichteheliches Kind der Frau S geboren. Die Geburt wurde von dem Standesbeamten des Standesamtes zu Nr. ... beurkundet. Der Erblasser erkannte am 19.10.1955 in einer von dem Standesbeamten des Standesamtes ... aufgenommenen Urkunde an, Vater des Beteiligten zu 2) zu sein. Der Standesbeamte des Standesamtes vermerkte daraufhin am selben Tag das Vaterschaftsanerkenntnis am Rande des Geburtseintrags.
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