KG - Beschluss vom 31.05.2016
1 VA 7/15
Normen:
BGB § 1306; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4;

Anerkennung der rückwirkenden Bestätigung einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem Syrer

KG, Beschluss vom 31.05.2016 - Aktenzeichen 1 VA 7/15

DRsp Nr. 2016/11080

Anerkennung der rückwirkenden Bestätigung einer Ehe zwischen einer deutschen Staatsangehörigen und einem Syrer

§ 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG steht der Anerkennung eines ausländischen Urteils, das eine Ehe (hier: zwischen einer Deutschen und einem Syrer) rückwirkend auf einen Zeitpunkt bestätigt, zu dem der Ehemann noch mit einer anderen Frau verheiratet war, nicht entgegen, wenn die Erstehe noch vor dem Urteilserlass geschieden worden war und es nach den konkreten Umständen nicht in einem eklatanten Widerspruch zu den Wertvorstellungen des deutschen Rechts steht, dass die Zweitehe (hier: möglicherweise) nicht mehr wegen Bigamie aufgehoben werden kann.

Die angefochtene Entscheidung wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des seit dem ## rechtskräftigen Urteils des Scharia-Gerichts Damaskus (Arabische Republik Syrien) vom 26. März 2012 - Nr. ## - vorliegen.

Normenkette:

BGB § 1306; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe: