I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde für die Streitjahre 1994 bis 1998 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Kläger lebt seit 1983 mit seiner Lebensgefährtin PS zusammen. Sie sind Eltern der im August 1984 geborenen Tochter K, die im gemeinsamen Haushalt des Klägers und PS lebt. Bei der Geburt der Tochter war PS noch mit DS verheiratet, von dem sie seit Dezember 1985 geschieden ist. In dem Scheidungsurteil war die elterliche Sorge der "scheinehelich" geborenen Tochter K der Mutter PS übertragen worden.
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