Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 29.11.2013 abgeändert; die Entscheidung des Court of Common Pleas of Bucks County, Pennsylvania, Vereinigte Staaten von Amerika, vom 22.01.2013, nach der die Antragsteller die Eltern des am 17.12.2012 in Sellersville, Pennsylvania, Vereinigte Staaten von Amerika, geborenen Kindes N B R sind, wird anerkannt.
Die Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz tragen die Antragsteller. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
II.Beschwerdewert: 5.000 €.
I.
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