OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.02.2018
6 UF 175/17
Normen:
FamFG § 108 Abs. 2; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4;
Vorinstanzen:
AG Wuppertal, vom 13.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 67 FH 6/16

Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hinsichtlich eines Leihmutterkindes

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 6 UF 175/17

DRsp Nr. 2018/11513

Anerkennung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hinsichtlich eines Leihmutterkindes

Eine ausländische Entscheidung, die die Elternschaft hinsichtlich eines durch eine Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkennt, entspricht jedenfalls nicht dem deutschen ordre-public, wenn das Austragen eines Kindes durch eine Leihmutter in dem betreffenden Land rechtlich zulässig ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wuppertal vom 13.11.2017 abgeändert. Die Entscheidung der Richterin A... des Circuit Court of Cook County, C..., D..., vom 04.08.2016 wird anerkannt.

Gerichtliche Kosten werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Verfahrenswert wird auf 5000 € festgesetzt (§ 42 Abs. 3 FamGKG).

Normenkette:

FamFG § 108 Abs. 2; FamFG § 109 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

I.