Der Antrag auf Abänderung der Entscheidung des Präsidenten des Oberlandesgerichts München vom 10. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Das Verfahren richtet sich auf die Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung eines äthiopischen Gerichts über das Bestehen einer Ehe im Inland vorliegen.
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