Die Beschwerde der Antragstellerin vom 25.11.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.10.2019 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Anerkennung der nach dem Recht der Republik Kamerun erfolgten Adoption ihrer Nichte A, geb. am xx.xx.2000, und ihres Neffen B, geb. am xx.xx.2002. Sie hat die Angenommenen durch Entscheidungen des High Courts des Bezirks Momo, Region Nord-Ouest, in der Stadt C/Kamerun am 06.09.2016 (Neffe B) und 13.09.2016 (Nichte A) adoptiert.
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