Die Beschwerden des Antragstellers und der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 18.11.2013 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Antragstellerin je zur Hälfte.
Beschwerdewert: 5.000,00 € (§§ 40 Abs. 1 Satz 1; 42 Abs. 2 und 3 FamGKG).
I.
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