OLG Bremen - Beschluss vom 15.10.2012
4 VA 2/12
Normen:
FamFG § 107; FamFG § 109;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 808

Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments

OLG Bremen, Beschluss vom 15.10.2012 - Aktenzeichen 4 VA 2/12

DRsp Nr. 2012/20350

Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments

Ein Anerkennungshindernis i.S.d. § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG ist dann gegeben, wenn wegen einer vom Antragsteller verursachten Ersatzzustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments im Ausland die in Deutschland lebende und ordnungsgemäß gemeldete Antragsgegnerin von dem Dokument nicht rechtzeitig tatsächliche Kenntnis erhält.

1. Der Antrag auf Abänderung der Entscheidung der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 18.06.2012 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

2. Der Gegenstandswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

FamFG § 107; FamFG § 109;

Gründe: