Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Stuttgart vom 15.11.2013, Az. 25 F 1677/13, wird
zurückgewiesen .
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
4.Der Antrag des Antragsgegners auf Aussetzung des Verfahrens wird
zurückgewiesen .
5.Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin ..., ratenfrei Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist das Kind ..., geboren am ...., hervorgegangen.
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