Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 16.02.2023 (
I.
Die Beteiligte zu 1) wendet sich als Vertreterin der Landeskasse gegen den Ansatz einer Einigungsgebühr für den Beteiligten zu 2), der dem Kindesvater im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in einem gem. § 1666 BGB von Amts wegen eingeleiteten Umgangs- und Sorgerechtsverfahren beigeordnet wurde.
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