Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche Genehmigung; Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung einer untergeordneten GmbH-Beteiligung
OLG München, Beschluss vom 20.08.2002 - Aktenzeichen 17 WF 1191/02
DRsp Nr. 2004/9148
Anfechtbarkeit der Entscheidung des Rechtspflegers über eine familiengerichtliche Genehmigung; Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung einer untergeordneten GmbH-Beteiligung
»1. Die Entscheidung des Rechtspflegers über die Frage einer familiengerichtlichen Genehmigung nach §§ 1643 Abs. 1, 1821, 1822 BGB stellt keine Endentscheidung i.S.d. § 621e Abs. 1ZPO dar, so dass das Rechtsmittel der einfachen Beschwerde nach §§ 19, 20FGG gegeben ist.2. Die Veräußerung einer untergeordneten GmbH-Beteiligung ist keine Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts i.S.d. § 1822 Nr. 3 BGB, so dass auf Antrag ein Negativattest erteilt werden muss.«