BGH - Beschluß vom 13.06.1986
15 UF 71/86
Normen:
FGG § 53d;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 1007

Anfechtbarkeit der Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

BGH, Beschluß vom 13.06.1986 - Aktenzeichen 15 UF 71/86

DRsp Nr. 1996/14066

Anfechtbarkeit der Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich

Nach § 53 d II FGG ist die Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht selbständig anfechtbar. Eine Anfechtung der Entscheidung ist nur in der Weise möglich, daß die Entscheidung über den Versorgungsausgleich angegriffen wird; das Rechtsmittelgericht kann diese aufheben und im Rahmen seiner Entscheidung die getroffene Vereinbarung genehmigen. Etwas anders gilt nach rechtskräftigem Abschluß des Verbundverfahrens und nach Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; hier kann die Versagung der Genehmigung selbständig angefochten werden.

Normenkette:

FGG § 53d;
Fundstellen
FamRZ 1986, 1007