Anfechtbarkeit der Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 13.06.1986 - Aktenzeichen 15 UF 71/86
DRsp Nr. 1996/14066
Anfechtbarkeit der Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich
Nach § 53 d II FGG ist die Verweigerung der Genehmigung einer Vereinbarung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nicht selbständig anfechtbar.Eine Anfechtung der Entscheidung ist nur in der Weise möglich, daß die Entscheidung über den Versorgungsausgleich angegriffen wird; das Rechtsmittelgericht kann diese aufheben und im Rahmen seiner Entscheidung die getroffene Vereinbarung genehmigen.Etwas anders gilt nach rechtskräftigem Abschluß des Verbundverfahrens und nach Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; hier kann die Versagung der Genehmigung selbständig angefochten werden.