Die Beteiligte zu 1) ist aufgrund gesetzlicher Erbfolge zu einem Viertel Anteil Miterbin der in H verstorbenen Erblasserin. Die Erbfolge ist durch den gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Hagen vom 24. 5. 1991 festgestellt, der auch den Beteiligten zu 2) zu einem Viertel Anteil als Miterben ausweist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|