OLG Hamm - Beschluß vom 30.10.1998
5 WF 288/98
Normen:
ZPO § 620 c S. 2 ;

Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfegesuche zurückweisenden Beschlüssen

OLG Hamm, Beschluß vom 30.10.1998 - Aktenzeichen 5 WF 288/98

DRsp Nr. 2000/7292

Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfegesuche zurückweisenden Beschlüssen

Prozeßkostenhilfegesuche zurückweisende Beschlüsse sind dann, wenn gegen eine Entscheidung über den Hauptsacheantrag ein zulässiges Rechtsmittel nicht eingelegt werden kann, nicht mit der Begündung anfechtbar, die fehlende Erfolgsaussicht sei fehlerhaft verneint worden, da andernfalls das Beschwerdegericht in Fragen, mit denen es im Hauptsacheverfahren nicht befaßt werden könnte, die Hauptsacheentscheidung des Vordergerichts durch die Beschwerdeentscheidung präjudizieren oder überprüfen könnte.

Normenkette:

ZPO § 620 c S. 2 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig.