OLG Brandenburg - Beschluss vom 30.09.2003
9 WF 178/03
Normen:
FGG § 70b ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 817

Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell unzuständiges Gericht

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 9 WF 178/03

DRsp Nr. 2004/15164

Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell unzuständiges Gericht

»1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers gem. § 70 b FGG ist unanfechtbar. 2. Der Verstoß gegen die funktionelle Unzuständigkeit (hier: Entscheidung des Familien- statt des Vormundschaftsgerichts) eröffnet kein außerordentliches Rechtsmittel. Dies gilt sowohl für die Verfahren nach der ZPO als auch für solche nach dem FGG

Normenkette:

FGG § 70b ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 817