Auf die Beschwerde der G. vom 04.11.2021 wird der am 28.09.2021 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brilon (Az.
Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der V. AG (Vers.-Nr. N01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 6.339,18 € bei der G. (Vers.-Nr. N02), bezogen auf den 31.03.2021, begründet. Die V. AG wird verpflichtet, diesen Kapitalbetrag an die G. (Vers.-Nr. N02) zu zahlen. Die Umrechnung dieses Kapitals in Entgeltpunkte hat nach den zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung maßgeblichen Umrechnungsfaktoren zu erfolgen.
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